Was ist die Nutzung von 1 ha Almweiden und Almwiesen wert? Es fehlt jede Rechtssicherheit, die Grenzen des Zumutbaren sind erreicht!
Nimmt man das skandalöse Urteil rund um eine tödliche Kuhattacke in Tirol zur Hand, dann ist (1) ein ha Kulturland 490.000,00 Euro wert. So hoch ist der Betrag, zu dem der Grundbesitzer in erster Instanz verurteilt wurde. Würde man den Betrag mit 100 ha ansetzen, dann wären dies stolze 4.900,00 Euro.
Dazu zeigt das skandalöse Urteil nach dem dramatischen Vorfall 2014 in Tirol: Ohne Rechtssicherheit müssen Bauern Ihre Almen & Wiesen sperren bzw. deren Betreten vorläufig verbieten. Das will eigentlich niemand. Wer sich aber nicht schützt, der gefährdet nach so einem Urteil seine Existenz.
Mit Hund auf die Weide – tot!
Was 2014 mit einer Tragödie begann, endet vorläufig mit einem ruinösen Urteil für den Bauern, welcher die Tiere auf der Weide hatte. Was man bisher weiß: es soll sich um einen öffentlichen Weg handeln, der durch eine Weide führt. Auf diesem sei eine Wanderin mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Die Warnhinweise, welche angebracht waren, wurden scheinbar ignoriert. Man hätte die Weiden abzäunen müssen, hört man als Argumentation vom Richter. Weil dies nicht erfolgt sei, gebe es dieses Urteil.
Das Urteil ist ein Skandal
Dieses Ersturteil ist ein Skandal. Es gibt auch eine Eigenverantwortung. Wenn man an allen Ecken und Enden immer wieder auf die Gefahren hinweist, die beim Queren einer Fläche mit Weiderindern bestehen – insbesondere wenn man mit einem Hund unterwegs ist – dann sollte es auch so etwas wie eine Verantwortung des Hundehalters geben. Der Richter meinte, diese Eigenverantwortung sei im aktuellen Fall nicht von großer Relevanz. Die Schuld treffe in erster Linie den Tierhalter. Der betroffene Bauer soll nun 490.000,00 Euro zahlen, weil eine Wanderin meinte, sie müsse keine Eigenverantwortung leben. Und mit dem tragischen Tod macht man jetzt auch noch ein Geschäft. Wenn dieses Urteil hält, können wir die Weidehaltung beenden und es werden damit gezielt Bauernhöfe vernichtet!
Eine Tragödie – weil keine Eigenverantwortung
Der Tod dieser Dame durch eine Kuhattacke ist eine Tragödie und nicht mehr reparierbar. Das macht betroffen und stellt die Frage, war das nicht vermeidbar? Ohne Hund wäre der Dame mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Der Hund ist für die Rinder in ihrer Wahrnehmung aber eine Gefahr. Vor allem dann, wenn die Kühe mit Kälbern auf der Weide sind. Wo endet daher dieses Urteil? Wenn beim Queren einer schneebedeckten Alm eine Lawine abgeht, ist dann auch der Bauern dafür verantwortlich? Oder wenn ein Wanderer auf einem Kuhfladen ausrutscht und sich bei einem Sturz die Hand bricht, ist dann auch der Bauer bzw. Tierhalter schuld? Es scheint, es ist eine verkehrte Welt.
Grenzen des Zumutbaren sind erreicht
Losgelöst von diesem tragischen Fall stellt sich immer deutlicher heraus: die Egoismen von Bürgern fordern den Bauern immer mehr ab. Das geht bis hin zur Vernichtung von bäuerlichen Existenzen.
Überall gibt es Spielregeln, die einzuhalten sind. Wenn es um die Landwirtschaft geht, dann meint jeder er dürfe alles tun und die Bauern hätten dies gefälligst schweigend hinzunehmen. Bei allem Respekt: so kann es nicht weitergehen. Täglich neue Auflagen, alle möglichen Gebote und Verbote und dann soll man im internationalen Wettbewerb bestehen? Diese Gleichung stimmt nicht!
Die Bauernvertretung ist auch – mehrfach – in der Pflicht
Die Gesellschaft nimmt sich bei den Bauern alle Rechte heraus. Bei jeder Firma würde es eine Besitzstörungsklage mit finanziellen Forderungen geben, würde man auf Privateigentum herum rennen. In der Land- & Frostwirtschaft gelten diese Regeln nicht. Da zieht auch die Standesvertretung immer wieder den Kopf ein und meint, sie könne sich vorbei schwindeln. Doch das funktioniert nicht.
Genauso wie es nicht angeht, dass die Bauernvertretung ständig zusieht, wie bei internationalen Handelsabkommen die Bauern mit ihren Produkten die Zeche für andere Bereiche zahlen! Warum wehrt sich kaum ein gewählter Bauernvertreter und sagt wie es nicht gehen kann?
Ein Beispiel aus dem Bereich Handel: damit die EU – vor allem die deutschen Autobauer – keine Zölle durch die USA aufgebrummt bekommt, gestand man den USA 2018 zu, mehr Sojaschrott in die EU zu liefern. Das hatte zur Folge, dass die USA 2018 viermal (4 x) mehr an Sojaschrott in die EU lieferten, als 2017. Die Landwirtschaft zahlte also die Zeche für die Interessen der Autohersteller in Europa!
UBV fordert Rechtssicherheit – Gemeinden & Tourismus sind in der Pflicht
Das Urteil – es ist zu hoffen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist – zeigt eines deutlich auf: ohne sicheren Rechtsrahmen muss man die freiwillige Betretung von Almflächen und Weiden sofort unterbinden. D.h. konkret: es braucht eine Rechtssicherheit, wo der Nutzer eigenverantwortlich ist und die Bauern bzw. Grundeigentümer in keinem Fall eine Haftung bei Unglücksfällen tragen. Aus der Sicht des UBV ist das ein klarer Auftrag an die Gemeinden, die im Zusammenhang mit dem Tourismus die erste Instanz sind. Die Gemeinden müssen mit dem Tourismus für eine Rechtsschutz- & Haftpflichtversicherung sorgen. Diese zahlt am Ende der Gast. Das muss man diesem weiterverrechnen.
Ein (1) ha Kulturland kostet im Jahr mindestens 900,00 Euro
Die aktuelle Situation ist – losgelöst vom aktuellen Urteil – ein untragbarer Zustand. Alle wollen alles aber keine will dafür bezahlen. Weil die Spielregeln für die Land- & Forstwirtschaft vorne wie hinten nicht passen, brauchen wir eine neue, andere GAP. Der UBV hat dazu einen konkreten Vorschlag zur Diskussion auf den Tisch gelegt. Derzeit lebt die Gesellschaft auf Kosten der Bauern billig. Die Gesellschaft bedient sich seit Jahrzehnten am bäuerlichen Eigentum. Einerseits bei der kostenlosen Benützung von fremdem Eigentum und andererseits daran, dass Lebensmitteln nichts kosten dürfen. Die Almosen als Abgeltung für billigste Lebensmittel verleiten offensichtlich die Gesellschaft zu der irrigen Annahme, sie hätten alle Rechte und keine Pflichten. Das muss sich ändern. Ein Hektar Kulturlandschaft muss in Zukunft etwas kosten – z.B. 900,00 Euro/Jahr, dann wird die Arbeit der Bauern einen Wert haben.
Volkssport – „jeder – wir dürfen alles, die Bauern nichts“
Die Politik hat es zugelassen. In der Meinung, wegen der „Almosen an Abgeltung“ für die Landwirtschaft seitens der Öffentlichkeit habe man den Mund zu halten. Seit dem Krieg gilt, das Essen dürfe nichts kosten! In den beiden Jahrzehnten seit dem EU Beitritt kam weiter dazu: es muss alles noch billiger werden, die Auflagen werden jährlich erhöht. Und in der Zeit der Egoismen wird Eigentum mit Füßen getreten. Weil die Politik dieses Treiben schweigend duldet, werden die Gratis-Nutzer immer frecher.
Das Beispiel mit der Alm ist eines. Die schrankenlose Wassernutzung in der Region Graz-Radkersburg ist ein anderes. Wer will, dass seine Rechte ernst genommen werden, der muss seine eigene Vertretung in die Pflicht nehmen oder austauschen! In selben Ausmaß, wie Begehrlichkeiten auf fremdes Eigentum steigen, nimmt die Eigenverantwortung ab. Für jeden selbst verschuldeten Fehler soll die Allgemeinheit zahlen. Das muss sich ändern – sofort. Damit das Land offen bleibt.