… für „wir beobachten die Entwicklungen“! Wir brauchen das sofortige, entschlossene Handeln mit konkreten Maßnahmen! Unter diesem Motto brachte der Unabhängige Bauernverband Steiermark am 14. Dezember 2022 folgende Anträge bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark ein.

Antrag 1: Neuverhandlung – Nachverhandlung der GAP ab 2023
Die Vollversammlung Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die gesamte Bundesregierung sowie den Agrarminister auf, die GAP neu zu verhandeln, jedenfalls nachzuverhandeln. Das derzeit am Tisch liegende Papier ist unbrauchbar und ruiniert den Bauernstand. Wir wollen faire, gleiche Spielregeln, wie jede andere Berufsgruppe in diesem Land. Der vorliegende Beschluss zur neuen GAP garantiert keinen fairen Wettbewerb für die Bauern und ihre Erzeugnisse in Europa. Als Basis für die notwendigen Korrekturen bei einer Neuverhandlung finden sich die zentralen Punkte im offenen Brief an Bundesminister Totschnig und die Präsidenten der Landwirtschaftskammern zusammengefasst. UBV STMK offener Brief an Minister und LK-Präsidenten (900 Downloads )

Antrag 2: Gesetzlicher Schutz von Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln – Keine PV-Anlagen auf Acker und Grünland – Ausnahme: Grenzertragsböden
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln zu fixieren. Es braucht Vorrangflächen für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Nur so sichert man die regionale Versorgung mit Essen und schützt die Bürger vor Abhängigkeiten durch Importe. Eine solche gesetzliche Verankerung ist unmittelbar zu gestalten und zu beschließen. Für das Ziel erneuerbare Energien mittels Photovoltaik ist auch gesetzlich festzuhalten, dass die derzeit nicht genutzten Industriebrachen wie sonstigen Brachen sowie bestehende wie neu zu errichtende öffentliche Gebäude verbindlich für diese Ziele verwendet werden.

Antrag 3: Eine Milliarde Euro für den Neu-/Umbau von Tierwohlstallungen in der Schweinehaltung sowie Absatzgarantie für die in Tierwohl-Stallungen gehaltenen Tiere
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die steirische Landesregierung auf, eine Investitionsmilliarde für den Umbau bzw. Neubau von Tierwohl-stallungen – ausschließlich die Schweinehaltung betreffend – bereit zu stellen. Weiters werden beide Regierungen aufgefordert, die Spielregeln hinsichtlich „Handel mit Lebensmitteln“ so zu gestalten, dass nur mehr solche Lebensmittel aus tierischer wie pflanzlicher Erzeugung im LEH (Lebensmitteleinzelhandel) verkauft werden dürfen, welche die gleichen Auflagen bei der Produktion erfüllen, wie dies bei uns seitens der EU, der Republik Österreich sowie durch Medien, dem LEH und von diversen NGOs täglich gefordert wird.

Antrag 4: Wasserwirtschaftsplan mit Wasserrecht für die Land- und Forstwirtschaft. Erstellung eines Wasserwirtschaftsplans für die Land- und Forstwirtschaft (inkl. gesetzlich verankertes Recht für die betriebliche Wassernutzung) durch das Land Steiermark. Aktivierung & Forcierung der Waldbrandprävention auf Landes- & Bezirksverwaltungsebenen sowie in Gemeinden
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die Landesregierung auf, umgehend einen Wasserwirtschaftsplan zu erarbeiten, der gesetzlich im Verfassungsrang der Landwirtschaft die Nutzung des Wassers für die regionale Erzeugung von Lebensmitteln sichert. Dazu soll auch gesetzlich festgeschrieben werden, dass alle bereits gebauten oder in Bau bzw. in Planung befindlichen Wasserrückhaltebecken so gebaut werden oder nachgerüstet werden müssen, dass sie Regenwasser oder Schmelzwasser permanent speichern können. Dieses Speicherwasser soll als Reserve für die Erzeugung von Lebensmittel durch Bauern genutzt werden können. Weiters ist gesetzlich festzuhalten, dass man entlang der großen steirischen/österreichischen Flüsse Wasserspeicheranlagen baut, wo Wasser aus den Flüssen gespeichert werden kann. So schafft man eine sichere Wasserversorgung für die landwirtschaftliche Produktion. Im Zusammenhang mit der Betreibung einer Teichwirtschaft sowie der Stromgewinnung für den Eigenbedarf mittels Wasserkraft sind die gesetzlichen Vorgaben so anzupassen, dass eine jeweils rasche, unbürokratische Umsetzung gewährleistet ist.

Zur ausführlichen Version: UBV STMK Anträge Dezember 2022 (1119 Downloads )