Die EU-NEC-Richtlinie verpflichtet Länder ihren Ammoniakausstoß zu reduzieren, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Dazu haben sich Landwirte aus NÖ überlegt, wie man generell das Problem einer effizienten Gülleausbringung und Erfüllung der Vorgaben zur Nitratrichtlinie bestmöglich lösen könnte, ohne hohe Investitionen. In Zusammenarbeit mit dem Gülleforscher Bernhard Tafelmeier-Marin wurde die GGV 1:1 Gesteuerte Gülleverflüssigung als kostengünstige Alternative zur bodennahen Gülleausbringung bestätigt. Durch die Verdünnung der Gülle mit Wasser wird der Trockensubstanzgehalt abgesenkt und die gewünschten Effekte der reduzierten Ausgasung werden klar erreicht.
In Bayern und Baden-Württemberg erlaubt
Während in Bayern und Baden-Württemberg die Landwirte Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 % mittels Breitverteiler auch nach dem 1. Februar 2025 ausbringen dürfen, wehrt man sich in Österreich vehement dagegen. In einem offenen Brief fordert der Unabhängige Bauernverband das Ministerium und die Landwirtschaftskammer auf, nach dem Modell von Bayern und Baden-Württemberg auch in Österreich die Gülleverflüssigung mit Wasser als alternative Methode für die Umsetzung der Nitratrichtlinie zuzulassen und als Alternative im Mehrfachantrag anzubieten.
- Offener Brief an Minister Totschnig und LK Präsident Moosbrugger (37 Downloads )
- GGV 1:1 Gesteuerte Gülleverflüssigung (20 Downloads )
Artikel auf Top Agrar „Gülleverflüssigung sollte als Alternative zugelassen werden“