In Oberösterreich, zwischen Ried und Raab, wurde im Juni 2022 eine neue 110 kV Hochspannungsleitung errichtet. Gegen diese Freileitung und für eine Erdverkabelungs-Variante haben einige Grundbesitzer fast ein Vierteljahrhundert lang vergeblich gekämpft. Knapp 60 Grundeigentümer, federführend UBV Mitglied Johann Parzer aus Taiskirchen, waren mit den damaligen behördlich mittels Sachverständigen festgesetzten Zwangsenteignungen nicht einverstanden und wandten sich mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an die Gerichte. Das letzte Wort hatten die Enteigneten; der Rechtsstreit in Bezug auf eine angemessene Entschädigung dauerte insgesamt sechs Jahre und hat sich gelohnt.

Ein Urteil vom 19. März 2024 des Obersten Gerichtshof mit der Geschäftszahl 4Ob126/23t hält fest, dass „im Fall teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbeitrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen ist“. Damit kommt es bei einzelnen Betroffenen im Vergleich zu den von der Behörde zugesprochenen Entschädigungen zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung. Zum Nachlesen: Entscheidung des Obersten Gerichtshof (208 Downloads )

Beratung und Musterverträge
Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ am 27. Juni 2024 forderte der Unabhängige Bauernverband den Präsidenten der Landwirtschaftskammer OÖ auf, die oben genannte Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Kenntnis zu nehmen und bei LK-Beratungen und Ausarbeitung von Musterverträgen bei Entschädigungszahlungen (bei Stromleitung, Wasserrückhaltebecken, Gas etc.) auch anzuwenden. Dieser Antrag wurde vom Bauernbund abgelehnt.

Nicht nur die Ablehnung des Antrages des UBV in der Vollversammlung, auch ein Artikel im Mitteilungsblatt „Der Bauer“ vom 24. April 2024 erweckt den Anschein, dass von der Landwirtschaftskammer in der Angelegenheit nicht zu Gunsten der Landwirte beraten wird. Näheres dazu: Offener Brief an LK OÖ (194 Downloads )